Da uns die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter immer schon ein großes Anliegen war, haben wir uns im Mai 2020 gesondert von der Firma OCS HygieneSolution zertifizieren lassen. Das Konzept basiert auf unseren allgemein hohen Hygienstandards und wurde in den letzten Wochen in Zusammenarbeit mit unseren Abteilungsleitern an die Bedürfnisse im Bezug auf COVID-19 angepasst.
Ihr & unser Schutz
Unsere Mitarbeiter tragen in allen Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz (MNS). Auch unsere Gäste (ohne Ausnahmen / auch bei ärztlichen Attest*) sind verpflichtet in den öffentlichen Bereichen der Obermühle, wie etwa an der Rezeption und bis zur Platzierung im Restaurant einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Am Tisch im Restaurant oder in der Bar kann der MNS abgenommen werden. Wir bitten Sie daher Ihren persönlichen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Auch bitten wir um Beachtung, dass FACE-Shields in Bayern keine zulässige Alternative zum MNS sind!
*Bitte beachten Sie dies vor Ihrer Buchung, dass auch bei Befreiung durch einen Arzt, unser Hausrecht gilt: Mund-Nasen-Schutz für Alle.
FREI BEWEGEN könne Sie sich in der Obermühle wunderbar
Dank unser großzügig angelegten Anlage, finden unsere Gäste viele ruhige Rückzugsorte – vor allem im Freien. Entspannen Sie doch in unseren Panoaramschaukeln und atmen die frische Bergluft ein.
Die wichtigsten Säulen unseres Hygienkonzepts
Auf Grund der Verordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums, sind wir als Hotel verpflichtet den Besuch unseres Hallenbads zu begrenzen. Folgende Regeln gelten in Zusammenhang mit der Corona-Verordnung:
- Mund-Nasen-Schutz bis zum Eingang ( nicht im Hallenbadbereich)
- Abstandsgebot von 1.5 Meter
- Nutzung der Liegen nur mit Handtuch als Unterlage
- Maximal 28 Personen gleichzeitig im gesamten Schwimmbadbereich
entsprechend der verfügbaren Liegeplätze
- Maximal 4 Personen im Whirlpool
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne an unserer SPA-Rezeption zur Verfügung.
Auf Grund der Verordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums, sind wir als Hotel verpflichtet den Besuch unseres Wellnessbereichs zu koordinieren. Folgende Regeln gelten in Zusammenhang mit der Corona-Verordnung:
- Mund-Nasen-Schutz bis zum Eingang ( nicht im Saunabereich)
- Abstandsgebot von 1.5 Meter
- Nutzung der Liegen nur mit Handtuch als Unterlage
- Maximal 22 Personen gleichzeitig im gesamten Balance-Wellness
- Bitte beachten Sie die maximale Belegung der einzelnen Saunen
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne an unserer SPA-Rezeption zur Verfügung.
Auf Grund der Verordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums, sind wir als Hotel verpflichtet den Besuch unseres PREMIUM SPAs zu koordinieren. Folgende Regeln gelten in Zusammenhang mit der Corona-Verordnung:
- Mund-Nasen-Schutz bis zum Eingang ( nicht im Saunabereich)
- Abstandsgebot von 1.5 Meter
- Nutzung der Liegen nur mit Handtuch als Unterlage
- Maximal 50 Personen gleichzeitig im gesamten PREMIUM SPA
- Maximal 15 Personen gleichzeitig im Infinity-Pool
- Bitte beachten Sie die maximale Belegung der einzelnen Saunen
- Einlass nur nach Verfügbarkeit (keine Zutrittsgarantie*)
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne an unserer SPA-Rezeption zur Verfügung.
*Bitte beachten Sie, dass wir den Zutritt generell nicht garantieren können. Auf Grund der strengen Vorschriften in Bezug auf Covid-19 sind wir verpflichtet, den Zugang zu begrenzen.
Kurzfristige Anpassungen in Bezug auf behördliche Anordnungen oder Covid-19-Prävention behalten wir uns vor. Wir können den Zutritt zum PREMUM SPA generell nicht garantieren. Unsere Mitarbeiter sind gehalten, die Beschränkungen gemäß der 7. bayerischen Hygieneverordnung umzusetzen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Ordnungsgeld bis zu € 25.000 belegt.